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IHR VORTEIL : DER VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
 

Neue Leistung des Arbeitsamtes: Vermittlungsgutschein für Arbeitslose

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) oder Arbeitslosenhilfe (Alhi) haben (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch), erhalten auf Wunsch von ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein. Voraussetzung für die Ausstellung des Gutscheins ist, dass der Arbeitslose nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit (maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten 4 Monaten vor der Beantragung des Gutscheins) noch nicht vermittelt ist.




 
 

Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben auch alle Arbeitnehmer, die in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) oder traditionellen Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) beschäftigt sind.

Der Gutschein kann beim Arbeitsamt persönlich abgeholt oder formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-mail unter Angabe der Kunden-Nr. angefordert werden.

(Adressen und Telefonnummern einiger Agenturen für Arbeit finden Sie hier)

Mit dem Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer einen oder mehrere private Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten.[...] Jeder Vermittler, der bereit ist, für den Gutscheinbesitzer tätig zu werden, ist verpflichtet, mit ihm einen schriftlichen Vermittlungsvertrag zu schließen, aus dem insbesondere die Vermittlungsvergütung hervorgeht, die der Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer zahlen soll. Erlaubt ist maximal der im Vermittlungsgutschein genannte Betrag (einschließlich Umsatzsteuer). Der vermittelte Arbeitslose bzw. Arbeitnehmer muss diesen Betrag jedoch nicht selbst zahlen. Die Vermittlungsvergütung ist vielmehr kraft Gesetzes bis zur Auszahlung des Gutscheins durch das Arbeitsamt an den Vermittler gestundet.

Die Vermittlungsgutscheine werden in Höhe von 1.500 Euro (nach einer Arbeitslosigkeit von bis zu 6 Monaten), 2.000 Euro (nach 6 bis 9 Monaten)* oder 2.500 Euro (nach mehr als 9 Monaten)* ausgestellt und sind dann 3 Monate gültig.

*Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten 10 Monaten vor der Beantragung des Gutscheins.

Nutzen Sie Ihre Chance und beantragen Sie noch heute einen Vermittlungsgutschein..
Einen Antrag dazu können Sie sich unter downloads herunterladen.